ASF (Fahranfänger)

 

ASP (Punkteabbau)

1. Stufe

1. Stufe

Erteilung der Fahrerlaubnis
Probezeit 2 Jahre

Bei erstmaligem Erreichen
von 8 oder mehr Punkten

Auffällig (1 A / 2 B Delikte)

Verwarnung mit Hinweis, freiwillig
an einem ASP teilzunehmen

Anordung der Teilnahme an einem ASF
Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre.

“Schonzeit” bis zum Ende des ASF

Bei Seminarende:
maximal 8 Punkte = Rabatt 4 Punkte
9 bis 13 Punkte     = Rabatt 2 Punkte

Wird Teilnahmebescheinigung nicht termin-
gerecht vorgelegtt, Entziehung der FE

2. Stufe

2. Stufe

Beginn mit der Heimfahrt von der letzten Sitzung

14 bis 17 Punkte

Erneut auffällig (1 A / 2 B Delikte)

Teilnahme an einem ASP wir angeordnet.
Kein Punkterabatt,
Angebot, freiwillig an einer verkehrs-
psychologischen Beratung teilzunehmen.
Hinweis, dass bei 18 Punkten FE entzogen wird.

Verwarnung durch die FE-Behörde
Angebot, freiwillig an einer verkehrs-
psychologischen Beratung  teilzunehmen;
dafür 2 Punkte Rabatt
2 Monate Bedenkzeit (Schonzeit)

Wird Teilnahmebescheinigung nicht
termingerecht vorgelegt,
Entziehung der FE

3. Stufe

3. Stufe

Beginn mit Ablauf der 2 monatigen Schonzeit

18 Punkte werden erreicht oder überschritten

Erneut auffällig (1 A / 2 B  Delikte)

FE wird entzogen,
Sperrfrist mindestens 6 Monate
Vor Neuerteilung in der Regel eine MPU

Entziehung der Fahrerlaubnis
Sperrfrist 3 Monate.
Frist beginnt mit dem Tag der
Ablieferung des Führerscheins

Bei Neuerteilung Festsettzung einer Probezeit im Umfang der Restdauer der vorherigen Probezeit.

Die Fahrschule Niehaus ist Verteilerstelle für den Landkreis Rastatt und Baden-Baden Stadt.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an uns. Danke!

 

Anmeldung während unserer Bürozeit:
Dienstag und Donnerstag von 9:30 - 13:00 Uhr und 18:30 - 21:00 Uhr

 

Aufbauseminare

Telefon: 07221.25257

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