A S F (Fahranfänger)
1. STUFE
Erteilung der Fahrerlaubnis
Probezeit: 2 Jahre
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Auffällig (1 A-/2 B-Delikte)
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Anordnung der Teilnahme an einem ASF
Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre
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„Schonzeit” bis zum Ende des ASF
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Wird Teilnahmebescheinigung nicht
termingerecht vorgelegt: Entziehung der Fahrerlaubnis
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2. STUFE
Beginn mit der Heimfahrt von der letzten Sitzung
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Erneut auffällig (1 A-/2 B-Delikte)
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Verwarnung durch die FE-Behörde;
Angebot, freiwillig an einer verkehrspsychologischen
Beratung teilzunehmen;
dafür 2 Punkte Rabatt;
2 Monate Bedenkzeit
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3. STUFE
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Erneut auffällig (1 A-/2 B-Delikte)
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Entziehung der Fahrerlaubnis
Sperrfrist: 3 Monate
Frist beginnt mit dem Tag der Führerschein-Ablieferung
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Bei Neuerteilung: Festsetzung einer Probezeit im Umfang
der Restdauer der vorherigen Probezeit
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FahrFitnessCheck
Das Programm zur Überprüfung Ihrer PKW-Fahrfertigkeiten.
Bei Interesse sprechen Sie uns gerne an.
Weitere Informationen hier.
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Die Fahrschule Niehaus ist Verteilerstelle für den Landkreis Rastatt und die Stadt Baden-Baden.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an uns. Danke!
Anmeldung während unserer Bürozeit:
Dienstag und Donnerstag von 9.30 bis 13.00 Uhr und 18.30 bis 21.00 Uhr